Steuerberatung für Freiberufler
Steuerberater für Freiberufler
Als Steuerberater für Freiberufler unterstütze ich schwerpunktmäßig Mandanten aus freien Berufen bei der laufenden Buchführung, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und den Steuererklärungen.
Der Kanzleisitz ist in Frankfurt am Main. Mandate nehme ich auch überregional an. Die Betreuung erfolgt persönlich durch mich. Ich bin Ihre direkte Ansprechpartnerin.

Wann eine Zusammenarbeit erfolgversprechend ist
Welche Mandanten ich als Steuerberaterin
für Freiberufler betreue

Ich nehme folgende Freiberufler auf:
- Sie haben einen Jahresumsatz ab 40.000 €
- Ihre Geschäftsvorfälle laufen über ein separates Betriebskonto
- Ich übernehme Ihre Buchhaltung
- Sie reichen die Buchhaltungsbelege spätestens 14 Tage nach Monatsende/Quartalsende ein
- Sie reichen die Buchhaltungsbelege vollständig ein, so dass die Buchhaltung effizient und ohne Rückfragen bearbeitet werden kann
Es passt nicht, wenn:
- die Unterlagen erst kurz vor dem Umsatzsteuertermin eingereicht werden
- die Buchhaltungsbelege regelmäßig unvollständig eingereicht werden
- regelmäßig viele Rückfragen aufgrund unklarer Geschäftsvorfälle zu klären sind
Leistungen als Steuerberater für Freiberufler
Steuerberatungs-leistungen für Freiberufler
Ich übernehme Freiberufler-Mandate ausschließlich im Rahmen einer vollständigen Betreuung aus Buchhaltung, EÜR und Steuererklärungen.
Die Prüfung einzelner Steuerbescheide, Rechtsbehelfsverfahren oder reine Beratung übernehme ich nicht als separaten Auftrag.
Folgende Leistungen erbringe ich als Steuerberater für Freiberufler:
- Finanzbuchhaltung: monatlich / vierteljährlich / jährlich mit betriebswirtschaftlicher Auswertung
- Prüfung der Belege und Rechnungen auf Ordnungsmäßigkeit, auch im Hinblick auf Betriebsprüfungen.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen / Zusammenfassende Meldung inklusive der elektronischen Übermittlung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG
- Einkommensteuererklärung / Umsatzsteuerjahreserklärung
- Prüfung der Steuerbescheide inklusive Rechtsbehelfsverfahren
- Kommunikation mit dem Finanzamt
- Planrechnungen und Optimierung Ihrer Steuerlast
- Anträge (Fristverlängerung, Herabsetzung der Vorauszahlungen, Stundung)
- Fristüberwachung für die Abgabe der Voranmeldungen und Steuererklärungen
Für Einkommensteuer-Mandate ohne freiberufliche Tätigkeit finden Sie die Informationen auf der Seite Steuerberater für Privatpersonen.
Probleme, die ich als Steuerberater für Freiberufler löse
Typische Konstellationen
bei Freiberuflern
- Ermittlung der Privatnutzung bei Firmenwagen, Telefon und Internet
- Kosten für das Arbeitszimmer
- Umsatzsteuer bei Inlands- und Auslandsleistungen
- Reverse-Charge-Verfahren bei Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Abschreibungen bei Anschaffungen, einschließlich Sofortabschreibung
- Reisekosten und Bewirtungen

So läuft die Zusammenarbeit mit Freiberuflern ab
Entlastet in 4 einfachen Schritten
Anfrage stellen
Sie stellen unverbindlich Ihre Anfrage und schildern kurz Ihr Anliegen.
(Beruf/Branche, Jahresumsatz, welches Jahr, weitere Einkunftsarten, welche Steuerthemen)
Kurzes Erstgespräch
Im telefonischen Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen und welche Unterlagen ich für eine Ersteinschätzung benötige.
Über die Mandatsannahme entscheide ich nach Eingang und Sichtung der Unterlagen.
Bearbeitung
Nach Beauftragung übernehme ich die laufende Buchhaltung, die fristgerechte Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Erstellung der EÜR und Steuererklärungen.
Finale Prüfung
Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie die fertige EÜR und die Steuererklärungen zur Prüfung. Nach Freigabe übermittele ich diese elektronisch an das Finanzamt.
Wechsel von Ihrem bisherigen Steuerberater
- Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich.
- Den Ablauf und die benötigten Unterlagen klären wir im Erstgespräch.
Die digitale Option
Vorteile der Online-Steuerberatung
für Freiberufler

Die Kommunikation mit meinen Mandanten erfolgt ortsunabhängig per Telefon oder Videokonferenz. Das spart Zeit und reduziert Stress. Termine sind flexibel möglich, bequem von zu Hause oder in Ihrer Mittagspause.
Sicherer Upload Ihrer Unterlagen im Mandantenportal
Sie laden Ihre Buchhaltungsbelege und die Unterlagen für die EÜR und die jährlichen Steuererklärungen bequem von zu Hause in das geschützte Mandantenportal meiner Steuersoftware hoch. Dort werden die Belege für mich bereitgestellt. Sie erhalten einen passwortgeschützten Zugang und benötigen keine Installation.
Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt verschlüsselt nach höchsten Sicherheitsstandards in einem zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Die Anmeldung kann zusätzlich über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert werden.
Digitale Bereitstellung von Dokumenten an die Mandanten
Als Online-Steuerberater für Freiberufler und Selbstständige stelle ich Ihnen Ihre Dokumente im Mandantenportal zum Herunterladen bereit. Dort finden Sie Ihre Buchhaltungsauswertungen, die jährliche EÜR und die Steuererklärungen sowie Ihren geprüften Einkommensteuerbescheid.
Auch meine Honorarrechnung und Schriftstücke stelle ich dort für Sie bereit.
Hinweis: Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch in Papierform einreichen.

Warum sollten Sie mich als Steuerberater für Freiberufler beauftragen?
6 Gründe, Mandant zu werden:
Betreuung durch die Kanzleiinhaberin
Sie sprechen direkt mit mir. Ich bearbeite Ihr Mandat persönlich.
Kurze Warte- und Bearbeitungszeiten
Meine Mandanten reichen ihre Unterlagen innerhalb des vereinbarten Zeitfensters ein – so bleibt die Bearbeitung planbar und die Wartezeiten kurz.
Qualitätsstandard
Ich begrenze meine Mandatsannahme bewusst, um jedes Mandat sorgfältig und in der erforderlichen Qualität bearbeiten zu können.
Zeit ist Geld
Mehr Zeit und Ressourcen fürs Kerngeschäft statt für Buchhaltung, EÜR und Steuererklärungen.
Sicherheit gegenüber dem Finanzamt
Rechtssichere EÜR und Steuererklärungen senken das Risiko unerwarteter Nachforderungen.
Steuerrecht ist komplex
Umsatzsteuer, internationale Kunden, E-Rechnung, Vorsteuerabzug, Abschreibung. Ich übernehme das für Sie.
Was kostet ein Steuerberater für Freiberufler?
Transparente Abrechnung nach Vergütungsverordnung

Die Kosten für einen Steuerberater für Freiberufler bemessen sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung. Diese gibt eine untere und eine obere Grenze für das Honorar vor.
Das Honorar wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Relevant sind die Höhe des Umsatzes oder der Betriebsausgaben, der Zeitaufwand, das Haftungsrisiko, wie viele Rückfragen geklärt werden müssen und wie der Mandant mitarbeitet.
Mandanten können das Honorar für die Buchhaltung erheblich beeinflussen. Folgende Faktoren sind relevant:
- Führen Sie ein reines Betriebskonto?
- Wie viele Buchungen fallen pro Monat an?
- Fehlen häufig Belege?
- Muss ich viele Rückfragen wegen unklarer Geschäftsvorfälle oder Abbuchungen stellen?
- Sind die Belege ordnungsgemäß oder muss ich häufig Hinweise geben?
Ein Honorarangebot erhalten Sie von mir, nachdem ich Ihre Unterlagen gesichtet habe.
Wer ist wirklich Freiberufler?
Abgrenzung von Freiberuflern zu Selbstständigen und Freelancern
Viele Selbstständige bezeichnen sich als „Freelancer“. Steuerlich ist entscheidend, ob eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Freiberufler ermitteln ihren Gewinn unabhängig von Umsatz- und Gewinngrenzen per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und müssen keine Bilanz erstellen.
Gewerbetreibende müssen bei Überschreiten bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen eine Bilanz erstellen.
Angehörige freier Berufe melden kein Gewerbe an. Sie sind nicht gewerbesteuerpflichtig; eine Gewerbesteuererklärung ist nicht abzugeben.
Beispiele für freie Berufe
Zu den freien Berufen zählen unter anderem:
- Ingenieure, Architekten, beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Logopäden, Ergotherapeuten
- Rechtsanwälte, Notare
- Journalisten, Bildberichterstatter
- wissenschaftlich, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch Tätige
Online-Steuerberater
für Freiberufler
Gerade Freiberufler arbeiten häufig ortsunabhängig und suchen deshalb einen Online-Steuerberater für Selbstständige oder Freiberufler.
Der Sitz meiner Kanzlei ist in Frankfurt am Main. Mandate übernehme ich auch überregional. Buchhaltung, EÜR und Steuererklärungen bearbeite ich mit digitalem Dokumentenaustausch über ein geschütztes Mandantenportal meiner Steuerberatungssoftware.
Mehr zur Kanzlei und zu meiner Arbeitsweise finden Sie auf meiner Seite Steuerberater in Frankfurt. Mehr zu meiner Person und meiner Art zu arbeiten finden Sie unter Über mich.

FAQ
Antworten auf häufige Fragen
Ein Steuerberater lohnt sich für Freiberufler aus verschiedenen Gründen:
- Sicherheit der Erstellung einer rechtssicheren Buchhaltung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Steuererklärungen
- Gewissheit, dass alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung ausgeschöpft werden
- Vermeidung von Fehlern und Risiken, die bei Betriebsprüfungen zu Nachzahlungen führen können.
- Zeitersparnis
- Konzentration auf das Kerngeschäft
- Stressvermeidung durch Auslagerung der Buchhaltung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Steuererklärungen
Für ein Honorarangebot zur Finanzbuchhaltung benötige ich Kontoauszüge, Eingangs-/Ausgangsrechnungen, Kreditkartenbelege und Barbelege von mindestens zwei Monaten, die Ihr typisches Buchungsvolumen abbilden. Für ein Honorarangebot zur Gewinnermittlung und zu den Steuererklärungen benötige ich die Steuererklärung und die Gewinnermittlung des Vorjahres. Zusätzlich benötige ich die laufenden Unterlagen/Belege für das Jahr, um das es geht.
Nein. Ich übernehme keine Selbstbucher. Steuererklärung und EÜR erstelle ich nur zusammen mit der Buchhaltung.
Am einfachsten ist ein Wechsel zum Jahreswechsel, wenn der bisherige Steuerberater das laufende Jahr noch abschließt, also EÜR und Steuererklärungen erstellt. Dann beginne ich ab dem 1.1. mit der Buchhaltung des neuen Jahres.
Ein unterjähriger Wechsel ist ebenfalls möglich. Dann übernehme ich die Buchhaltung ab dem Wechselzeitpunkt. Für die Erstellung der EÜR und Steuererklärungen übernehme und prüfe ich die bereits gebuchten Monate des laufenden Jahres. Der Prüfaufwand wird gesondert berechnet. Notwendige Korrekturen werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet.
Ihr kompetenter & zuverlässiger Steuerberater in Frankfurt am Main für Privatpersonen, Freiberufler & Selbständige.
